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Ratgeber · Steuern

Förderungen in Urban Conservation Areas

Um historische und lange leerstehende Häuser wiederzubeleben, gewährt Malta erhebliche Befreiungen von Stempel- und Grunderwerbsteuer für Immobilien in Urban Conservation Areas — für EU-Ansässige. So funktioniert die Förderung, wer sie nutzen kann und was Sie prüfen sollten, bevor Sie sich darauf verlassen.

Eckdaten

Befreiung
Stempel- und Grunderwerbsteuer auf die ersten €750,000
Gilt für
UCA-Immobilien und lange leerstehende Häuser
Wer profitiert
Nur EU-Ansässige — nicht Käufer aus Nicht-EU-Staaten
Zuschuss für Erstkäufer (Malta)
€15,000
Status
Durch den Haushalt verlängert — Fristen prüfen
Abklären mit
Ihrem Notar und Architekten

Maltas historische Stadt- und Dorfkerne sind als Urban Conservation Areas (UCAs) geschützt. Viele ihrer Stadthäuser, Charakterhäuser und Palazzi brauchen Investitionen, um wieder genutzt zu werden — und um dies zu fördern, hat die Regierung einige der wertvollsten Immobilienanreize der Insel angeboten.

Wer sie nutzen kann

Die UCA-Förderungen gelten für EU-Ansässige. Für Käufer aus Nicht-EU-Staaten stehen sie nicht zur Verfügung; diese zahlen eine pauschale Stempelsteuer von 5 % auf den vollen Kaufpreis, unabhängig davon, ob die Immobilie in einer Urban Conservation Area liegt.

Was die Förderung bietet

Übertragungen qualifizierender Immobilien innerhalb einer Urban Conservation Area oder von Immobilien, die lange Zeit leer standen, waren:

  • von der Stempelsteuer befreit (vom Käufer zu zahlen) auf die ersten €750,000 des Wertes; und
  • von der Grunderwerbsteuer befreit (vom Verkäufer zu zahlen) auf dieselben ersten €750,000.

Erstkäufer solcher Immobilien hatten zudem Anspruch auf einen Zuschuss von €15,000.

Bei einem Stadthaus für €700,000 in einem Dorfkern könnte das bedeuten: keine Stempelsteuer für den Käufer (eine Ersparnis von €35,000 bei 5 %) und keine Quellenabgeltungsteuer für den Verkäufer (€56,000 bei 8 %).

Zu prüfende Bedingungen

Die Förderung war stets an Bedingungen und ein Enddatum geknüpft. Bevor Sie sich darauf verlassen, klären Sie:

  • dass Sie als EU-Ansässiger gelten — Käufer aus Nicht-EU-Staaten sind nicht berechtigt;
  • dass die Immobilie tatsächlich in einer UCA liegt — oder die Leerstandskriterien erfüllt — laut den offiziellen Planungskarten;
  • den aktuellen Stichtag für Übertragungen, der durch aufeinanderfolgende Haushalte verlängert wurde;
  • etwaige Sanierungs- oder Nutzungsauflagen, die an die Befreiung oder den Zuschuss geknüpft sind.

Ihr Notar und Ihr Architekt können die Berechtigung vor dem Vorvertrag (Promise of Sale) bestätigen; lassen Sie sich dies schriftlich geben.

Klug kaufen in einem Schutzgebiet

Eine UCA-Immobilie belohnt sorgfältige Käufer. Bevor Sie sich festlegen:

  • Geben Sie ein Bausubstanzgutachten in Auftrag — historische Gebäude benötigen eventuell Reparaturen an Dach, Mauern oder wegen Feuchtigkeit.
  • Prüfen Sie das Planungsrecht — Änderungen an Fassaden, Öffnungen und Höhen sind streng geregelt; die Planning Authority muss Arbeiten genehmigen.
  • Planen Sie ein Budget für die Restaurierung mit Fachbetrieben ein, die mit maltesischem Kalkstein und traditionellen Techniken vertraut sind.

Unser Ratgeber zum Kauf eines Charakterhauses behandelt Gutachten, Genehmigungen und Restaurierung im Detail.

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