Eckdaten
- Ansässig, wenn
- 183+ Tage innerhalb von 12 Monaten oder Zuzug mit Absicht, sich niederzulassen
- Gewöhnlicher Aufenthalt
- In der Regel nach fortgesetzter Ansässigkeit
- Ansässig, ohne Domizil (Non-Dom)
- Maltesische Einkünfte plus nach Malta überwiesene ausländische Einkünfte
- Ansässig und mit Domizil
- Welteinkommen
Malta besteuert natürliche Personen nach Ansässigkeit und Domizil. Dies ist ein Überblick; lassen Sie sich zu Ihrer persönlichen Situation beraten.
Ansässig werden
Sie werden auf Malta in der Regel steuerlich ansässig, wenn Sie:
- sich innerhalb von 12 Monaten 183 Tage oder länger auf Malta aufhalten, oder
- nach Malta ziehen, um hier zu leben — wodurch Sie ab Ankunft ansässig sein können.
Ansässigkeit ist eine Frage der Tatsachen, nicht der Staatsangehörigkeit.
Gewöhnlicher Aufenthalt und Domizil
- Gewöhnlicher Aufenthalt setzt eine fortgesetzte Ansässigkeit über einen längeren Zeitraum voraus.
- Domizil ist der Ort, den Sie als Ihren dauerhaften Lebensmittelpunkt betrachten; die meisten Menschen, die nach Malta ziehen, behalten ihr Herkunftsdomizil.
Wie Sie besteuert werden
- Ansässig und mit Domizil — Besteuerung des weltweiten Einkommens und der Gewinne.
- Ansässig, aber ohne Domizil (Non-Dom) — Besteuerung der Einkünfte und Gewinne aus maltesischen Quellen sowie der nach Malta überwiesenen ausländischen Einkünfte; ausländische Veräußerungsgewinne sind in der Regel auch bei Überweisung steuerfrei. Siehe Non-Dom-Besteuerung.
Sonderregelungen
- Global Residence Programme — 15 % auf überwiesene ausländische Einkünfte, mit einer Mindeststeuer.
- Malta Retirement Programme.
- 15-%-Regelung für hochqualifizierte Fachkräfte.
Auch Doppelbesteuerungsabkommen können greifen. Sprechen Sie vor dem Umzug mit einem maltesischen Steuerberater.



